Sachverständige

Kommentare wurden gewälzt, Zeitschriften gelesen, Aufsätze analysiert, Urteilssammlungen durchstöbert … Ein Seminar zum Thema wurde besucht oder gar nicht gefunden … Mit den zuständigen Stellen im eigenen Hause wurde diskutiert und deren Wissen für das Personalratsgremium abgerufen … Und jetzt? Im Sinne des Gremiums und der Beschäftigten geht es dennoch nicht weiter!

Mit dem Sachverstand des KURS-Instituts helfen wir Ihnen weiter!

In der Alltagsarbeit wird das Personalratsgremium mit vielen neuen und vielschichtigen Aufgabenstellungen, Herausforderungen und Problemen konfrontiert. Die Bewältigung dieser Themen in der Dienststelle setzt im Regelfall ein systematisches und strategisches Vorgehen der Personalvertretung voraus, um im Zusammenspiel mit der Leitung der Dienststelle ein optimales Ergebnis im Sinne der zu vertretenden Beschäftigten zu erzielen. Beim Blick in das entsprechende Personalvertretungsgesetz fällt im Zuge der Bearbeitung der sich stellenden inhaltlichen Herausforderungen auf, das die rein rechtlichen Regelungen der entsprechenden Paragrafen keine hinreichende Handlungssicherheit für den Personalrat erkennen lassen: Viele Aspekte eines Themas – etwa einer neuen Dienstvereinbarung zum Thema Datennutzung und –schutz in der Dienststelle – bleiben beim Studium der Gesetze im Dunkeln und erfahren erst in den Verhandlungen mit der Dienststellenleitung ihre spezifische Auskleidung.

Auf dem Weg des systematischen und strategischen Vorgehens steht dem Personalratsgremium deshalb der Weg der Hinzuziehung von externem Sachverstand offen, um so „auf Augenhöhe“ mit der Dienststellenleitung, die sich ebenso regelmäßig externer Beratung bedient, verhandeln zu können.

Denkbar ist die Hinzuziehung von externen Sachverständigen zu zahlreichen Themen des Gesetzeskataloges der allgemeinen und speziellen Aufgaben des Personalrats.

Zur Orientierung dient eine kleine (nicht vollständige) Aufzählung aus Bespielen aus der Sachverstandspraxis des KURS-Instituts:

  • Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
  • Arbeitszeiterfassung
  • Arbeitszeitflexibilisierung
  • Belegschaftsbefragungen durchführen
  • Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
  • Beurteilungs-/Personalbewertungssysteme
  • Datenverarbeitung und Datenschutz
  • Dienstvereinbarungen zu unterschiedlichsten Themen
  • Fusionen
  • IT-Systeme
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Leistungsbezogene Entgelte und Zielvereinbarung
  • Mobbing
  • Sucht
  • Outsourcing
  • Personalentwicklung
  • Personalzusammensetzung und -struktur
  • Projektgruppenbegleitung
  • Qualitätsmanagement
  • Umstrukturierungsmaßnahmen, Privatisierung, Outsourcing im öffentlichen Dienst
  • Umstrukturierungen von Dienststellen
  • Zielvereinbarungen
  • Zertifizierungsbegleitung

Als erste Schritte zum Tätigwerden des Sachverstandes und der Begleitung des Personalratsgremiums bei einem speziellen Thema sind folgende Fragen und deren konkrete Einzelfallbeantwortung erforderlich:

  • Wie ist die Rechtsgrundlage für die Hinzuziehung externen Sachverstandes?
  • Wie sieht das Verfahren zur Hinzuziehung Sachverständiger in der Praxis aus?
  • Wer trägt die Kosten für die sachverständige Tätigkeit?
  • Was passiert, wenn die Dienststellenleitung die Erforderlichkeit bestreitet?
  • Wie sieht der praktische Ablauf der Beratung aus?
  • Welche Themen kann ein Sachverständiger abdecken?
  • Wo findet die sachverständige Begleitung statt?
  • Ist auch die Begleitung von Einigungsstellenverfahren möglich?
  • Was ist Art und Umfang der Beratung (Dauer)?
  • Wer sind die Sachverständigen des KURS-Instituts?
  • Was ist der Vorteil der Hinzuziehung des KURS-Instituts?

Für eine erste Information stehen wir Ihnen gern telefonisch oder persönlich bei Ihnen vor Ort zur Verfügung. Service aus einer Hand – individuell zugeschnitten.

Hotline: 05 11 - 515 165 - 10

info@kurs-institut.de

 

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