PR-Vorsitz und Stellvertretung II

PR-Gremien in Bayern erfolgreich leiten

Die Leitung von Sitzungen und Diskussionen macht einen wesentlichen Bestandteil der erfolgreichen Arbeit als PR-Vorsitz aus. Dabei müssen unterschiedlichste Meinungen und Ansichten zu einem gemeinsam vertretenen Standpunkt gewandelt werden.

Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass es gelingt, Sitzungen und Diskussionen zu greifbaren Ergebnissen zu führen. Dazu ist es zwingend erforderlich eine solche Sitzung klar zu strukturieren.

Für jede Sitzung und Diskussion gilt, dass sie geleitet werden muss. Nur dann ist sichergestellt, dass wirklich alle Ansichten erfasst und gemeinsame Beschlüsse gefasst werden, die von einer wirklichen Mehrheit getragen werden.

Das Seminar vermittelt durch praktische Übungen konkret umsetzbare Anleitungen, die direkt in die tägliche Arbeit übertragen werden können. Verschiedene Moderationstechniken und Methoden der Entscheidungsfindung werden im Seminar in praktischen Beispielen angewendet.

Inhalte

Sitzungs- und Diskussionsleitung

  • Die innere Haltung - Leitungskompetenzen und -stile
  • Phasen der PR-Sitzung effizient gestalten
    • Eröffnungs- und Einführung
    • Diskussion und Meinungsbildung
    • Beschlussfassung
    • Weiteres Vorgehen
  • PR-Sitzungen klar strukturieren
  • Zielgerichtetes Arbeiten - Straffung der Sitzungsdauer
  • Umgang mit Macht und Konflikten in Gremium

Moderation auf der Sitzung

  • Erstellen eines Themenspiegels für die laufende Amtszeit
  • Einordnung der Themen u. a. in Hinblick auf die Tragweite der Beteiligungsrechte
  • Prioritätensetzung im Gremium
  • Erstellen eines Handlungsfahrplans
  • Aufgabenverteilung zwischen Vorsitz und Gremium

Methoden der Entscheidungsfindung

  • Ein-Punkt-Abfrage
  • Mehr-Punkt-Abfrage
  • Schriftliche Diskussion
  • Mind-Mapping
  • Szenario
  • Kartenfrage
  • Offene Zuruffrage
  • Brainstorming
  • Visualisierung/Stehgreifvisualisierung
  • Rechtssichere Sitzungsprotokolle
  • Externe Protokollkräfte

Referenten:
Fachjuristen und Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Seminardauer:  2 Tage
Erster Tag 09.00 - 17.30 Uhr
Zweiter Tag 09.00 - 17.30 Uhr

Schulungs-Gebühr:
abhängig von der Gruppengröße

Schulungsanspruch:
Art. 46 (5) i.V.m. Art. 44 (1) BayPVG

 

 

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